Liebe Eltern und SchülerInnen,
ab 15.02.2018 gilt ein neuer Fahrplan auf den Linien 7623, Rottenburg- Hirrlingen und 7622, Rottenburg- Tübingen.
Alle Schülerinnen und Schüler sind über einen Sammelvertrag der Stadt Rottenburg versichert. Dies betrifft auch die von der Schule organisierten Praktika.
Im letzten Schuljahr wurde häufig gerätselt, ob Schüler auch unfallversichert sind, wenn sie mit dem Roller zur Schule fahren.
Antwort der Unfallkasse Baden-Württemberg als unserem zuständigen Versicherer: Ja!
Schüler/-innen baden-württembergischer Schulen gehören
• während der Teilnahme am regulären stundenplanmäßigen Unterricht
• an offiziellen, von der Schulleitung genehmigten Schulveranstaltungen
• während der Teilnahme an Betreuungsmaßnahmen, die unmittelbar vor oder nach dem Unterricht stattfinden und von der Schule oder im Zusammenwirken mit ihr durchgeführt werden und
• auf den damit verbundenen unmittelbaren Wegen
zu dem nach § 2 Abs.1 Nr. 8b Sozialgesetzbuch - SBG - VII bei der Unfallkasse Baden-Württemberg versicherten Personen-
kreis.
Der Versicherungsschutz auf den Schulwegen besteht
unabhängig von der Wahl des Beförderungsmittels (z.B. Fahrrad, zu Fuß, Roller, PKW, etc.) und auch, wenn die Schüler/innen die Fahrradprüfung noch nicht abgelegt haben.
Versichert sind Personen-, nicht aber Sachschäden.
Sollte sich ein Unfall ereignen, bitten wir Sie, uns diesen mit der vorgeschriebenen Unfallanzeige zu melden. Den entsprechenden Vordruck "Unfallanzeige" erhalten Sie auf der Homepage www.uk-bw.de unter der Rubrik "Aktuelles".